Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 08.05.2018

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   BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18   

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https://dejure.org/2018,14507
BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18 (https://dejure.org/2018,14507)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2018 - 4 B 20.18 (https://dejure.org/2018,14507)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 (https://dejure.org/2018,14507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Amtsermittlungsgrundsatz und "ungefragte Fehlersuche"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Herleitung von Ansprüchen aus dem Rücksichtnahmegebot durch einen Nutzer eines bestandsgeschützten wohnbaulichen Vorhabens bei Verzicht auf die Verfolgung seiner Abwehrrechte

  • datenbank.nwb.de

    Amtsermittlungsgrundsatz und "ungefragte Fehlersuche"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18
    Erfolglos bleibt die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof habe den Grundsatz der Amtsermittlung aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO und die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt, weil er Abweichungen der Gebäude von der erteilten Genehmigung zu intensiv nachgegangen sei und sich damit auf "ungefragte Fehlersuche" begeben habe (in Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18
    Hiervon unabhängig ist für die Beurteilung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, stets von der materiellen Rechtsauffassung der Vorinstanz auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; stRspr).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18
    Diese Rüge greift schon deshalb nicht durch, weil die Mahnung vor einer ungefragten Fehlersuche keinen Rechtssatz darstellt, sondern eine Maxime richterlichen Handelns umschreibt, welche die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 86 Abs. 1 VwGO nicht in Frage stellt (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6 Rn. 7).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Diese Rüge verfängt schon deshalb nicht, weil die in der Bezugsentscheidung genannten Leitsätze lediglich die in den Entscheidungsgründen näher ausgeführte "Mahnung" zur Vermeidung einer ungefragten Fehlersuche wiedergeben, diese Mahnung aber keinen Rechtssatz darstellt, sondern eine Maxime richterlichen Handelns umschreibt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht infrage stellt (BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6 Rn. 7, vom 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - BauR 2013, 66 Rn. 16 und vom 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    Bei den von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich schon nicht um Rechtssätze, sondern die Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (so BVerwG, Beschlüsse v. 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 -, v. 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - und v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2020 - 5 S 1837/18

    Begründung für Anschlussberufung kann innerhalb der Anschlussfrist nachgereicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Mai 2018 (4 B 20.18 - juris) erneut klargestellt, dass diese Mahnung keinen Rechtssatz darstellt, sondern nur eine Maxime richterlichen Handelns, welche die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 86 Abs. 1 VwGO nicht in Frage stellt.
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 15 N 20.2639

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Ergänzendes Verfahren

    Eine "ungefragte Fehlersuche" (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2018 - 4 B 20.18 - juris Rn. 10; U.v. 8.3.2017 - 4 CN 1.16 - UPR 2017, 347-352 Rn. 29; B.v. 4.10.2006 - 4 BN 26.06 - BayVBl 2007, 120 = juris Ls 2 und Rn. 7; U.v. 17.6.1993 - 4 C 7.91 - ZfBR 1993, 304 = juris Rn. 17) ist nicht veranlasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

    Bei den von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts handelt es sich schon nicht um Rechtssätze, sondern die Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 -, v. 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - und v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 1 LA 70/21

    Abweichende Bauausführung; aliud; Ungefragte Fehlersuche; Verlängerung

    Die Bestimmung umschreibt den Untersuchungsgrundsatz, der dem Gericht die Verpflichtung auferlegt, den Sachverhalt von sich aus zu klären, spricht aber nicht das Verbot aus, ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (BVerwG, Beschl. v. 27.9.2012 - 4 BN 20.12 -, BRS 79 Nr. 222 = BauR 2013, 66 = juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.5.2018 - 4 B 20.18 -, juris Rn. 10; v. 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BRS 70 Nr. 66 = BauR 2007, 335 = juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 15 NE 18.1148

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan und Rückwirkungsmöglichkeiten des

    Eine "ungefragte Fehlersuche" (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2018 - 4 B 20/18 - juris Rn. 10; U.v. 8.3.2017 - 4 CN 1/16 - UPR 2017, 347-352 Rn. 29; B.v. 4.10.2006 - 4 BN 26/06 - BayVBl 2007, 120 = juris Ls 2 und Rn. 7; U.v. 17.6.1993 - 4 C 7/91 - ZfBR 1993, 304 = juris Rn. 17) ist im vorliegenden Verfahren nicht veranlaßt.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18383
OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18 (https://dejure.org/2018,18383)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.05.2018 - 4 B 20/18 (https://dejure.org/2018,18383)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 4 B 20/18 (https://dejure.org/2018,18383)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15

    Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18
    Das Verfahren ist gemäß § 188 Abs. 2 VwGO als ein Rechtsstreit in Angelegenheiten der Fürsorge gerichtskostenfrei, weswegen auch ein Streitwert nicht festzusetzen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5. Dezember 2017, SächsVBl. 2018, 91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 12 B 107/13

    Sicherung der Existenz eines Hilfesuchenden i.R.d. Verpflichtung zur vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung ernsthaft mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges und einer anschließenden Räumungsklage gerechnet werden muss (vgl. OVG NRW, Beschl. v 14. Februar 2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 4; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2011 - 4 B 248/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 D 109/08

    Prozesskostenhilfe; Wohngeld; Aufrechnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist danach nur dann geboten, wenn andernfalls die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährdet wäre (vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp / Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 123 Rn. 14; SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2009 - 4 D 109/08 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.11.2011 - 4 B 248/11

    Hauptsacheerledigung, Wohngeld, Existenzminimum, Anordnungsgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung ernsthaft mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges und einer anschließenden Räumungsklage gerechnet werden muss (vgl. OVG NRW, Beschl. v 14. Februar 2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 4; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2011 - 4 B 248/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 14 ME 66/24

    Wohngeld; Eilrechtsschutz bei vorläufiger Verpflichtung zur laufenden Zahlung von

    Eine (vorläufige) Vorwegnahme der Hauptsache (und erst recht eine Überschreitung der Hauptsache) kommt nur in Betracht, wenn ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6/11 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 23.6.2022 - 14 ME 243/22 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 14.11.2017 - 12 CE 17.2012 -, juris Rn. 3 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14).

    Eine vorläufige Gewährung von Wohngeld im Wege der einstweiligen Anordnung kommt daher nur dann in Betracht, wenn ohne dessen Leistung der Teilbetrag der Miete oder der Belastung, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 7.5.2021 - 12 B 520/21 -, juris Rn. 10 m.w.N. und Beschl. v. 14.2.2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 4 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 14.11.2017 - 12 CE 17.2012 -, juris Rn. 3).

    Denn es ist nicht Aufgabe des Wohngeldes, den allgemeinen Lebensunterhalt sicherzustellen, dies kann allenfalls im Wege ergänzender Sozialhilfeleistungen erfolgen ( OVG NRW, Beschl. v. 7.5.2021 - 12 B 520/21 -, juris Rn. 21 f. m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 15.10.2020 - 3 A 229/19

    Wohngeld; Vermögen; missbräuchliche Inanspruchnahme; Vermögensgrenze;

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Mai 2018 zurückgewiesen worden (Az. 4 B 20/18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2021 - 12 B 520/21

    Einstweiliges Anordnungsverfahren der vorläufigen Sicherung eines in einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, juris Rn. 3 f., Sächs. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 12 CE 01.599 -, juris Rn. 12.

    vgl. beispielsweise OVG NRW, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 12 B 1748/18 -, juris Rn. 8, und vom 14. Februar 2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 6; Sächs. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 7.

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